Informieren, inspirieren, initieren - der Bundesring der Abendgymnasien
Die Möglichkeiten zur Weiterbildung
Abendgymnasien sind in der Regel staatliche Institute zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg.
Der Realschulabschluss ist lt. KMK eine Voraussetzung für die Aufnahme am Abendgymnasium. Er kann auf unterschiedlichen Wegen erworben werden.
Abendgymnasien bieten zum Teil für jene Interessenten, die nicht über diesen Abschluss verfügen, Vorkurse oder Eignungsprüfungen an, die so den Einstieg in die gymnasiale Oberstufe ermöglichen.
Näheres regeln die Verordnungen der einzelnen Länder.
Die Ausbildung an staatlichen Abendgymnasien ist generell kostenfrei – ohne Studien- bzw. Prüfungsgebühren.
Abendgymnasien in freier Trägerschaft erheben zum Teil Gebühren.
Eine Vielzahl der Bundesländer hat zusätzlich Lernmittelfreiheit festgelegt.
In diesem Falle sind Lehrbücher und ein Großteil der Unterrichtsmaterialien Leihexemplare, die ohne Gebühr zur Verfügung gestellt werden.
Allgemeine Hochschulreife
Fachhoch-
schulreife
ZWEITER BILDUNGSWEG
Aufbau für die Abiturausbildung
Ein Vorkurs muss besucht werden, wenn Bewerber keinen Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) nachweisen können. Der Vorkurs dauert mindestens ein Semester (Schulhalbjahr).
Diese Phase bereitet auf das Kursystem der Qualifikationsphase vor. Es werden die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und eine Gesellschaftswissenschaft verbindlich gelehrt. Weitere Fächer werden schulspezifisch angeboten.
Die Studierenden wählen mindestens zwei Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau mit vertiefter Ausbildung und weitere Kurse. Die Wahl der Kurskombination richtet sich nach den Möglichkeiten der Schule. Mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft ist auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen. Die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden in der Qualifikationsphase beträgt 20 Wochenstunden.
Abiturprüfung
Durchschnittsnote desAbiturs
Schulischer Teil Fachhochschulreife
Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl und der Durchschnittsnote ergibt sich aus der Oberstufenvereinbarung der KMK; Anlage 5 und 6.
Gesetzliche Grundlagen
Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 06.06.2024)
Abiturprüfungsverordnungen der einzelnen Länder